Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Eine barrierefreie Website ist für Verbände, Vereine und Sportkreise wichtig, um Menschen mit Einschränkungen erreichen zu können. Der Landessportbund Hessen (lsb h) stellt deshalb allen seinen Mitgliedsorganisationen die Assistenzsoftware Eye-Able zur Verfügung – und das kostenlos. Das Programm bietet beispielsweise eine Vorlesefunktion für Menschen mit Sehbehinderung, Personen mit Farbschwäche können die Kontraste individuell anpassen und wer die Maus nicht bedienen kann, setzt ganz einfach die Tab-Navigation ein. Eye-Able bietet insgesamt über 25 Funktionen zur individuellen Anpassung digitaler Inhalte an persönliche Bedürfnisse. Der Fokus liegt auf visuellen Veränderungen (z. B. Kontrastmodus), inhaltlicher Reduktion (z. B. Vorlesefunktion) und der Individualisierung von Informationen (z. B. Schriftanpassung).
Verpflichtend ab 28. Juni 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es setzt die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie um. Ziel ist es, allen Menschen die Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Dies schließt beispielsweise Menschen mit Behinderung, aber auch ältere Personen und Menschen mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien ein. Gefordert ist in erster Linie digitale Barrierefreiheit.
Mit der Implementierung von Eye-Able betraut werden sollte die Person, die aktuell die Website der Mitgliedsorganisation betreut. Schließlich muss in jedem Fall eine Änderung im Content-Management-System vorgenommen werden. Dank einer Förderung der „Aktion Mensch“ und der Initiative des lsb h entstehen für Verbände, Vereine und Sportkreise keinerlei Kosten.